Rechtsprechung
BGH, 21.11.2019 - 1 StR 475/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 2 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 31 Abs. 2 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 4 StGB, §§ 242, 243 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 56 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Begehung eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls; Lediglich formelhafte Ablehnung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 56 Abs. 2
Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Begehung eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls; Lediglich formelhafte Ablehnung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Begriff der Privatwohnung: Eine Pension ist keine Privatwohnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11
Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren …
Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 1 StR 475/19
Dem Tatgericht kommt zwar bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 Rn. 20).